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Beeinträchtigen Bibliothekslobbyisten die Entstehung eines Schulbibliothekswesens?

Der Berliner Karsten Schuldt ist kürzlich, des Arbeitsplatzes wegen, in die Schweiz „emigriert“. Er ist ein produktiver Kopf, der immer wieder zu interessanten Hypothesen kommt und daraus Untersuchungsdesigns entwirft. Wenn ich es richtig sehe, ist er der einzige Bibliothekswissenschaftler, der sich dauerhaft und gründlich mit Geschichte und Gegenwart des Schulbibliothekswesens in Deutschland auseinandersetzt. Dabei schont er die Granden des Bibliothekswesens nicht und belegt, mit reichlichen Quellenangaben und Fußnoten versehen, dass manches, was von diesen verbreitet wird, einer kritischen Analyse nicht standhält. Weiterlesen

Geschichten aus Berliner Schulbibliotheken

Auf der Webseite der Berlin-Brandenburger Schulbibliotheks-AG (AGSBB) werden seit kurzem Geschichten über und aus Schulbibliotheken erzählt. Es ist gelungen, Mitglieder zu motivieren, über sich und ihre Schulbibliotheken zu schreiben. Zuletzt z. B. hier.

Auch die Zusammenarbeit mit öffentlichen Bibliotheken wird dokumentiert. Anders als in Brandenburg, wo viele öffentliche Bibliothekare Konkurrenz befürchten und auf ihr Alleinstellungsmerkmal pochen, blühen in Berlin viele Blumen auf diesem Feld.

Zusammenarbeit Bibliothek und Schule auf Niederländisch

Die Stadtbibliothek von Almere/NL teilt der Öffentlichkeit mit: Tausende von Schülern der Schulen der Stadt erhalten den Bibliotheksausweis. Die Schüler der Sekundarstufenschulen nutzen zukünftig die öB als ihre Schulbibliothek.

Durch eine Kooperationsvereinbarung übernimmt der Schulträger die Kosten des Bibliotheksausweises. Schüler können jetzt in der Schule kostenlos Bücher der öB reservieren und dort abholen.

Der Bibliothekschef von Almere gibt bei der Unterzeichnung des Kooperationsabkommens der Hoffnung Ausdruck, dass jetzt mehr Schüler in die öB kommen.

http://www.dichtbij.nl/almere/regionaal-nieuws/artikel/2322469/asg-krijgt-mooiste-mediatheek.aspx

Einer der örtlichen Schulbibliothekare reagierte in der mailing list des ENSIL-Verbundes erstaunt: Für die meisten Schulen und Schüler gälte die „Doppelmitgliedschaft“ in der Schul- und der öffentlichen Bibliothek schon seit Jahren und die Schulbibliothek sei auch weiterhin die Schulbibliothek.

Andere fragen sich, was das jetzt für sie bedeutet.

„Jetzt schaffen wir die Oberstufe“: Bibliotheken machen Schüler informationskompetent

Im Raum Oldenburg arbeiten wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken zusammen und bringen Schüler/-innen Lese- und Informationskompetenz bei. Schu:Bi, „Schule und Bibliothek“ wird das Projekt genannt. (Sonst hört man es immer andersherum: Die Bibliothek wird zuerst genannt und dann die Schule.) Sch:Bi klingt wiederum nach Schulbibliothek, was aber nicht gemeint ist. Dipl.-Bibl`in Julia Rittel, Vorsitzende der LAG Schulbibliotheken NRW, weist vorsorglich daraufhin, dass Schulbibliotheken keineswegs überflüssig würden. Die Rückmeldungen der Schüler sind positiv (Siehe die Überschrift!) und ein Schulleiter gesteht, dass er sich jetzt in der Stadtteilbibliothek besser zurechtfindet.
Ein informativer „Imagefilm“ über das Projekt:

Lügner, Leugner und Verschwörer: Das Internet erschwert den Erwerb von Informationskompetenz

Es ist immer ein Bohren dicker Bretter, wenn in Sozialkunde, Geschichte oder Deutsch verlangt wird, das Wichtige in einem Zeitungsartikel, einem Dokument, einem Essay zu unterstreichen oder gar mit eigenen Worten wiederzugeben. Ein noch dickeres Brett ist, das Interesse hinter dem Zitat oder dem Text zu erkennen. Dass z. B. auf der Webseite der Islamischen Republik Iran eine Islamdefinition steht, die nicht als allgemeingültig betrachtet werden kann. (Nach den – formalen – Evaluationskriterien eines amerikanischen Handbuchs über Informationskompetenzvermittlung im Unterricht galt die Seite als nicht zu beanstanden.) Oder, wenn die Linkspartei die Achtung der Menschenrechte in Kuba für vorbildlich hält, dies nicht mit der Wirklichkeit verwechselt werden darf, sondern als Aussage von Linken erkannt wird.

Mancher Schüler fragt mit Recht, woran er denn erkenne, was wichtig und was unwichtig in dem Text sei? Im Verlauf mehrerer Schuljahre kann man Kategorien vermitteln, die ein wenig helfen. Ich will nicht behaupten, dass Schule und Lehrer durchweg erfolgreich bei der Vermittlung von Kompetenz im Umgang mit Quellen im Referate schreiben sind. Obwohl es seit Jahrzehnten in den Sprachbüchern Kapitel dazu gibt. Ein kompetenzorientierter Unterricht hilft anscheinend auch nicht weiter, wie erste Befunde zeigen.

Seit einigen Jahrzehnten begreifen sich Bibliothekare als Vermittler von Informationskompetenz. Hervorgegangen ist der Begriff aus der library instruction, der Einführung in die Bibliotheksbenutzung, und wurde auf die Informationssuche im Internet ausgeweitet. Er ist gekoppelt mit dem Slogan des „lebenslangen Lernens“ und hat auch eine Schnittstelle zur Bloomschen Taxonomie der Lernziele im kognitiven Bereich. Er beschäftigt Heerscharen von Wissenschaftlern. Sogar Informationskompetenzerwerbs- und -vermittlungsstrategien für den Kindergarten werden modelliert.

Jetzt ist er auch in Deutschland angekommen. Und steht so(gleich) in Bibliotheksgesetzen und in Vereinbarungen der Kultusminister mit dem Deutschen Bibliotheksverband.

Das Wichtigste sind m. E. die ersten Phasen der jeweiligen Modelle des Informationskompetenzerwerbs (IK): Das Erkennen des Informationsbedarfs, die Entwicklung einer Fragehaltung. Wer eine Fragehaltung verinnerlicht hat, wer nicht gleich alles glaubt, was in der Tagesschau, der Bildzeitung, der Treffermeldung steht, hat das Wesentliche des IK begriffen.

Wie unterrichtet man das? Weiterlesen

Unterrichtsmaterialien für Schulbibliotheken

Der Autor eines  ZEIT-Artikels über Schulbibliotheken, Burkhard Wetekam, ist sicher vielen noch in guter Erinnerung. Artikel über Schulbibliotheken in national verbreiteten Blättern gibt es ja nicht allzu häufig. Herr Wetekam ist nun bei dem Thema geblieben. Er hat einen Verlag  gegründet, der Unterrichtsmaterial für Schulbibliotheken publiziert.

Bisher sind drei Hefte erschienen:

  • Rechercheprojekt Das alte Rom (Kl. 5/6, 13 AB),
  • Drogen und Sucht (Kl. 7-10, 14 AB) und
  • Selbstständig lernen durch Recherche (Kl. 5/6, 13 AB).
  • Außerdem gibt es Lernposter und Videoclips.

Die Gründe dafür, dass es so wenig Unterrichtsmaterialien für Unterricht in und mit der Bibliothek gibt, liegt wohl darin, dass die Lehrer/-innen selten Zeit haben, ihre Projekte in eine für Dritte lesbare Form zu bringen. Auch die unterschiedlichen Medienbestände in den Schulbibliotheken erschweren den Einsatz von Unterrichtsmaterialien in anderen Schulen.

Man könnte das verdienstvolle Vorhaben von Herrn Wetekam auch dadurch unterstützen, dass man ihm Materialien zur Veröffentlichung anbietet. Ich weiß, dass es eine Fülle „grauer“ Literatur gibt.

Zu überlegen wäre zudem, wie man digitale Medien beim Publizieren einbezieht. Im Internet gibt es ja Einiges an Materialien. In USA gibt es sogar Firmen, die Webquests für Lehrer/-innen produzieren.

Die Webseite: http://www.transfer-medien.com/

Eine andere Überlegung:

Wie wäre es, wenn die Informationsspezialisten in den einschlägigen Verbänden und Hochschulen, die Informationskompetenzcurricula vom Kindergarten bis zum Abitur aufgeschrieben haben und in immer wieder neuen wissenschaftlichen Untersuchungen nachweisen, dass Lehrer/-innen und Schüler/-innen keine Ahnung haben, wie man korrekt Informationen sucht, solche Unterrichtsmaterialien erarbeiten würden?

Es wird ja viel über Informationskompetenz geredet. (Nicht in Schulen, aber in der Welt der Bibliothekare.) Nur, wie man die unterrichtet, das bleibt eine black box. Sogar in der Ausbildung der US-school library media specialists.

Siehe auch im Basedow1764:

Die Bürokratie des Bildungswesens überlebt immer

Brandenburg plant, die sechs Schulämter zu einem Landesschulamt zusammenzufassen. Einem Bundesland mit 2,4 Mio. Einwohnern und einem beträchtlichen Anteil am Länderfinanzausgleich stehen Sparen und eine schlanke Verwaltung nicht schlecht an. Sogleich erhebt sich aber Protest. Die Lehrergewerkschaft GEW sieht einen Affront gegenüber den in den Ämtern beschäftigten Schulrät/-innen.

Mit aus hessischen Erfahrungen gespeister Gelassenheit wundert mich das. In Hessen (Wo sich die GEW für die Interessen der Schulräte noch nie ein Bein ausgerissen hat) wurden die Ämter und Verwaltungen im Schulbereich ständig neu strukturiert.

  • Die Zahl der Studienseminare sollte reduziert werden. Einige wurden zu Außenstellen der anderen. Der Koordinationsaufwand stieg, die Leiter/-innen hatten plötzlich zwei Schreibtische und eine Haupt- und eine Außenstelle zu leiten.
  • Die Zahl der Schulämter wurde nahezu halbiert.
  • Das Lehrerfortbildungsinstitut hieß mal HILf, dann HeLP, dann bekamen die Schulämter die Fortbildung zugeschoben.
  • Das HIBS wurde geschlossen, dafür gab es ein IQ und ein AfL.
  • Jetzt soll das IQ geschlossen werden und
  • die nach der letzten Reform verbliebenen 15 Schulämter sollen zu einem Landesschulamt mit mehreren Abteilungen zusammengefasst werden.

Das Tröstliche und für die Brandenburger GEW vielleicht Lehrreiche ist: Die Veränderung ging meist einher mit Planstellenvermehrung und einer Höhergruppierung der Leiterstellen (Für den neuen obersten hessischen Schulaufsichtsbeamten ist B 6 im Gespräch.) Man trifft in den neuen Instituten und Ämtern immer auch die alten Gesichter. Was soll man schon mit Dutzenden von -räten und -direktoren machen, die man erst vor ein paar Jahren bei Gründung des jetzt aufzulösenden Instituts dazu gemacht hat? Nicht alle wollen oder können Schulleiter werden. Gespart wird höchstens bei den Sachbearbeiter/-innen.

Die Nische „Schulbibliotheken“ hat es immer gestreift: Zuerst im HILf, dann im HeLP, dann im AfL, zuletzt mit überregionaler Zuständigkeit in einem regionalen Schulamt. Das bedeutet jedes Mal, ein neues Konzept auszuarbeiten, in der neuen Dienststelle erklären, was man überhaupt macht, ein neues Organigramm zeichnen, eine neue Regelung für Verwaltungs- und Reisekosten aushandeln, ein neuer Kampf um ein Arbeitszimmer oder wenigstens einen Schreibtisch.

Als dann auf Wunsch des Deutschen Bibliotheksverbandes eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit von öffentlichen Bibliotheken und Schule getroffen wurde spendierte die politische Ebene des Hauses eine Lehrerstelle (27 Std.). Die hat man, obwohl es im eigenen Haus schon eine Keimzelle „Schulbibliotheken“ gab – an das Wissenschaftsministerium „verliehen“. Das bedingte sogleich eine neue Koordinationseinrichtung: Die beiden Lehrer innerhalb des Geschäftsbereichs des Kultusministeriums, die für Schulbibliotheken tätig waren (EDV, Fortbildung und Beratung) und die beiden Lehrer, die sich 27 Stunden teilen und im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums für die Zusammenarbeit von Schule und Bibliothek und für Schulbibliotheken arbeiten sollen, reisen jetzt zweimal im Jahr (zusammen mit einem halben Dutzend Diplom-Bibliothekar/-innen des öB-Wesens) zu einer Sitzung an. Zuerst  einmal mussten da Zuständigkeiten festgelegt und Kompetenzüberschneidungen begradigt werden.

Im Zuge der neuen Sparrunde des Ministeriums, die wieder zu einer Strukturreform bei den Ämtern und Instituten führen, wurde bewusst, dass man vor fünf Jahren etwas mehr als eine Lehrerstelle nach außen gegeben hatte. („Was machen die eigentlich?“)

Wie hätte ein „Arbeitsbereich Schulbibliotheken“ in einem Institut des KM wirken können? Statt zweier „halber“ Lehrer deren vier! Mit einer langjährig gefestigten Zuordnung zu einem Institut im Geschäftsbereich des Ministeriums. Mit der Wahrnehmung, Teil des Schulwesens zu sein, mit Schnittstellen zur Lehreraus- und -fortbildung, zur Schulaufsicht, zu den Referaten Qualitätsentwicklung, Medien, Schulentwicklung, mit einem eindeutigen Auftrag, mit täglicher Kooperation und Koordination der vier Experten, statt zweier gemeinsamer Sitzungen im Jahr.

Schnee von gestern.

Zweiter Kooperationsvertrag in Brandenburg?

Einer Pressemitteilung (zuletzt angesehen am 15.7.) ist zu entnehmen, dass erneut eine Kooperationsvereinbarung zwischen dbv und dem Bildungsministerium unterzeichnet wurde.

Wie schon in dem Vertrag von 2002 ist das Ziel, dass die öffentliche Bibliotheken und Schulen zu „strategischen Partnern“ beim Lesen lernen werden. Von Schulbibliotheken ist im Vertrag von 2002, wie bei derartigen Vereinbarungen zur Kooperation von Bibliothek und Schule fast üblich, nicht die Rede. Aber das Ministerium weist in der Pressemitteilung darauf hin, dass es den Preis „Brandenburger Schulbibliothek des Jahres“ gibt und in 490 von 750 Schulen eine Bibliothek.

Der neue Vertrag ist bisher weder beim dbv noch beim Ministerium online einsehbar. Der erste Vertrag hatte keine messbaren Auswirkungen auf das PISA-Lesekompetenzenergebnis der Brandenburger Schülerinnen und Schüler.

Das Konzept solle im kommenden Schuljahr greifen. Es sähe unter anderem Besuche von Klassen in Bibliotheken und das Organisieren von Leseveranstaltungen in Schulen vor. Wo da jetzt das Neue ist, vermag ich nicht zu erkennen. War die Vereinbarung von 2002 so schlecht, dass sie jetzt erneuert werden muss?

Vielleicht ist das das Neue: „Vor allem Kinder aus bildungsfernen Haushalten machen um die Bibliotheken eher einen Bogen und werden von den Eltern wenig oder gar nicht dazu angeregt, etwas zu lesen. »Wenn sie aber in der Klasse die Bibliothek besuchen, dann können wir sie fangen«, glaubt Cornelia Stabrodt vom Bibliotheksverband.“ (ND v. 4.7.11)

Wiedervorlage 2020?

Update 5.7.: Die Pressestelle des Ministeriums antwortet erst einmal nicht auf meine Anfrage. Aber das „Neue Deutschland“ weiß es genau: Dort wird von Aktualisierung der Vereinbarung von 2002 gesprochen. Das stand nicht in der Pressemitteilung des MBJS. Beim dbv-Landesverband gibt es online weder eine Pressemitteilung noch die Vereinbarung (Stand 5.7.11).

Update 9.7.: Der ND-Journalist antwortet mir, er hätte die Kenntnis aus einer Pressekonferenz der Ministerin. Warum steht das dann nicht in der Pressemitteilung und warum verkündet die Ministerin als Neuheit, was schon in der Vereinbarung von 2002 stand?

Update 13.7.: Im Ministerium wird mir geraten, ich solle doch den dbv nach dem neuen Vertrag fragen!

Update 1.8.: Das Ministerium stellt mir die neue Vereinbarung nun doch zur Verfügung.

Sie ist kürzer: 1,3 statt 3 Seiten. Unterstützungsangebote für die Lehrerfortbildung (Punkt 3.3 im Vertrag von 2002) und die Landesfachstelle f. Archive und öff. Bibliotheken (Punkt 3.4) werden nicht mehr erwähnt.

Jetzt gibt es einen Anhang, ein Formular für Vereinbarungen zwischen Schule und öffentlicher Bibliothek. Die Aufgaben der Schule umfassen 9 Punkte, die der öB 12 Punkte. Auch für Ganztagsschulen wird die Kooperation mit der öB empfohlen. Die Bibliothekar/-innen verpflichten sich zu ständiger Fortbildung, um die besonderen Anforderungen der Kooperation mit der Schule in hoher Qualität erfüllen zu können. Wo sie das tun, ist nicht Gegenstand der Vereinbarung.

Es gilt für mich weiterhin: Viel heiße Luft. Der Zusammenhang zur PISA-Lesekompetenz, der als Begleitmusik immer erwähnt wird, ist naiv.

Auch wenn der dbv erneut, im Gegensatz zu den aktuelleren Beteuerungen seiner Funktionär/-innen die Schulbibliotheken nicht zur Kenntnis nimmt, weiß das MBJS sehr wohl, dass es sie gibt. Das gibt Anlass, optimistisch zu sein.

Noch ein Wort zu den Kooperationsvereinbarungen: Eigentlich müssten die Kommunen diese Vereinbarung unterschreiben. Das Ministerium verweist darauf, dass die Schulen und die Bibliotheken kooperieren. Das Land ist nicht zuständig, das hat mir MP Platzeck schon vor Jahren schreiben lassen. Dem Land kann egal sein, was in dem Kooperationsvertrag steht. Es ist ja nicht zuständig.

Vielleicht hätten die Kommunen solche „Verträge“ auch gar nicht erst abgeschlossen. Es gibt Verwaltungsrechtler, die den Kopf schütteln, wenn zwei nicht bzw. beschränkt rechtsfähige Einrichtungen wie  Schule und Stadtbibliothek Verträge abschließen.