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Ein Berliner Bezirk stellt Schulbibliotheken Mittel in Aussicht

Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg stellt Schulbibliotheken nicht abgerufene Mittel aus dem Lehr- und Lernmitteletat des Schulverwaltungsamtes in Aussicht. Das wurde vom stellvertretenden Bezirksbürgermeister Vertretern des Berliner Büchertisches und der AGSBB mitgeteilt.

Für mich ist erstaunlich, dass Schulen diese Mittel nicht abgerufen haben. Die Fachkonferenzen hessischer Schulen hatten immer mehr bestellt, als von der Schulaufsicht bezahlt werden konnte. Umso besser für die Schulbibliotheken des Berliner Bezirks, die mit je ca. 500 € rechnen dürfen.

Im hessischen Gesetz über die Lehr- und Lernmittelfreiheit gab es sogar einen Passus, der es ermöglichte, statt Klassensätzen Einzelexemplare oder kleinere Stückmengen für die Schulbibliothek zu ordern. Davon machten wir weidlich Gebrauch, bis das Ministerium dies mit einer Verordnung unterband.

Das war nachvollziehbar, zeigt auch wieder einmal, woran das deutsche Schulbibliothekswesen krankt. Das Land ist in Hessen zuständig für die Versorgung der Schüler*innen mit Schulbüchern, für Schulbibliotheken und ihre Medienausstattung sind die regionalen Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise) zuständig, aber nicht verpflichtet, dem nachzukommen.

Wenn nun durch ein Schlupfloch im Gesetz (GULE heißt die Abkürzung) Schulbibliotheken, die regional und lokal finanziert werden müssten, von Landesmitteln profitieren, ist das klar systemwidrig. Zwar hatte die LAG den Schulen empfohlen, bei der Beantragung der Landesmittel das Wort „Schulbibliothek“ zu vermeiden. Aber im Ministerium sitzen schlaue Leute, die sich denken konnten, wo die beantragten Lexika, Wörterbücher und Atlanten in kleinster Staffelung landen würden. (Der für GuLE zuständige Ministerialreferent war auch für Schulbibliotheken zuständig!)

Die LAG wagte dann die Vorwärtsverteidigung und schlug dem Ministerium dies vor: Bei den jährlich für 30 Mio € angeschafften Schulbüchern gab es bei Schuljahresende eine Schwundquote von 10% (Beide Zahlen sind fiktiv, die realen Zahlen waren aber damals etwa in diesem Bereich). Die Schwundquote tendierte bei einer ordentlichen Ausleihe der Schulbücher mit dem Lernmittel-Modul des hessischen Schulbibliotheksprogramms LITTERA gegen Null. Der gesparte Millionenbetrag sollte den Schulbibliotheken zugute kommen. (Das war eine Idee des LAG-Finanzvorstandes Rolf-Reiner Laasch.)

Was sagte der ansonsten sehr aufgeschlossene und den Schulbibliotheken gewogene Referent? Man ahnt es: „Das wäre systemwidrig. Wir sind als Land nicht für Schulbibliotheken zuständig.“

Große Klassen für Kleine, kleine Kurse für Große

Das hessische Kultusministerium kürzt in der gymnasialen Oberstufe. Die Kurse sollen bis zu 27 Schüler aufnehmen, statt wie bisher 22.  Die Regierung braucht Mittel für die Beschulung der Flüchtenden-Kinder, die Inklusion, die Ganztagsschulen. Landeselternbeirat (LEB) und andere laufen Sturm.

Mein Bedauern hält sich in Grenzen.

Wir hatten jahrzehntelang Klassengrößen von 33 in der Fünften und mit einem gewissen Neid festgestellt, dass gleichzeitig in den Oberstufen Kurse mit vier, acht oder vierzehn Schülern liefern. Die bisherigen Durchschnittszahlen, so das Ministerium, lagen, je nach Phase und Kursart, zwischen 17 bis 20. Sie würden jetzt um die Zahl 1 steigen.

Auch wenn jetzt die Kurs-Obergrenze von 22 auf 25 steigen sollte, um 40 %, wie der LEB ausgerechnet haben will, schmälert nicht die Bildungschancen der Gymnasiasten. Selten ist sich die Bildungsforschung so einig, wie beim Thema Klassengrößen: Bei Zehnjährigen sollte die Klasse klein sein, bei Siebzehnjährigen darf sie ruhig größer sein.

Jetzt auch in Thüringen: Schulbibliothekspreis

Wir können uns auf die Schulter klopfen:

Die LAG Schulbibliotheken in Hessen e.V. hat vor 28 Jahren die Fortbildungstagung „Hessischer Schulbibliothekstag“ ins Leben gerufen und in den 90ern einen Preis ausgeschrieben, den sie später „Schulbibliothek des Jahres“ nannte.

Inzwischen gibt es in mehreren Bundesländern Schulbibliothekstage und Schulbibliothekspreise. Dass Hauptamtliche (in Bibliothekszentren und Schulministerien) die Ideen und – vor allem – die Organisation übernehmen, freut uns Ehrenamtler besonders. Das sollten wir einmal an die Hauptamtlichen in Hessen  zurückmelden.

Anlass für dieses Eigenlob ist die 2. Ausschreibung eines Thüringer Schulbibliothekspreises.

Auf den zweiten Blick erscheint es mir dann aber fragwürdig, wenn ein Ministerium die Idee eines Preises für Schulbibliotheken übernimmt. Unsere Absicht war es doch, die Schulbibliotheken aus ihrem Nischendasein zu holen, der Öffentlichkeit und den Schulträgern zu zeigen, was sie leisten und Bildungspolitik und -verwaltung dazu zu bringen, Schulbibliotheken in Schulen zu verankern, zu finanzieren und weiterzuentwickeln.

Wenn stattdessen das Ministerium die Preisidee übernimmt, sich gute PR verschafft und drei Schulbibliotheken jährlich ein Sümmchen überreicht, ist das clever, aber so war das nicht beabsichtigt.

 

Landesschulamt Brandenburg wieder aufgelöst

Bis 2013 gab es sechs Schulämter in Brandenburg. Dann wurde ein Landesschulamt (LSA) geschaffen. Das hatte vier regionale Außenstellen. Die Reform brachte auch 24 zusätzliche Planstellen.

Den ersten Geburtstag hat die neue Behörde nicht lange überlebt. Jetzt gibt es kein Landesschulamt mehr. Die vier Außenstellen des LSA werden (wieder) selbstständig. Die Reform soll zu kürzeren Dienstwegen führen. Die neu geschaffenen Planstellen bleiben erhalten.

Für Verärgerung beim Minister hatte gesorgt, dass das LSA das Ministerium nicht rechtzeitig über den enormen Unterrichtsausfall im Land informiert hatte.

Auch in Hessen wurde inzwischen die Verwaltungsbene Landesschulamt wieder abgeschafft und die 15 Schulämter sind wieder selbstständige Institutionen. Eine FDP-Kultusministerin hatte die Reform organisiert und einen Parteifreund als Leiter vorgesehen.

Als zentrale Behörde erhalten blieb die im Zuge der Reform neu geschaffene „Lehrkräfteakademie“, die für Lehrerfortbildung und Qualitätsentwicklung zuständig ist.

Auch in Hessen ist davon auszugehen, dass die neu geschaffenen und besetzten A-15-/A-16-Planstellen erhalten bleiben.

Ahmadiyya: Liberaler Islam?

Beim Lehrplan für den Islam-Unterricht an hessischen Grundschulen durfte auch die Ahmadiyya-Gemeinde mitwirken. Die Ahmdyya-Gläubigen machen weltweit ca. 1% der Moslems aus. Von den anderen muslimischen Glaubensrichtungen werden sie nicht als muslimisch anerkannt. Sie dürfen nicht in Mekka beten.

Beliebter Talkshowgast ist die Ahmadiyya-Muslimin Khola Maryam Hübsch, Tochter eines deutschen Konvertiten. Sie gilt als eloquente Vertreterin des angeblich liberalen Islams ihrer Gemeinde.

Kürzlich hatte ein pakistanisches Ehepaar in Darmstadt/Hessen gemeinsam die 19jährige Tochter ermordet, weil die vorehelichen Sexualverkehr hatte. Die Eltern rechtfertigten die Tat damit, dass sie Angst hatten, wegen der sündigen Tochter aus der Ahmadiyya-Gemeinde ausgestoßen zu werden.

Vertreter der Gemeinde sahen das anders: Die Eltern wären keineswegs stark in die Gemeinde integriert gewesen. Allerdings lehne die Glaubensrichtung in der Tat vorehelichen Sex ab. „Warum sollte das Gesetz Gottes dem Zeitgeist angepasst werden?“, soll der deutsche Repräsentant der Glaubensgruppe vor Gericht gefragt haben.

Im Auftrag des Landes Hessen achten er und seine Glaubensbrüder jetzt darauf, dass der Unterricht an staatlichen Schulen mit den Grundsätzen seiner Religion übereinstimmt und den Kindern der richtige Glauben beigebracht wird.

Eine Kostprobe des liberalen Ahmadiya-Islam auf der Website der Gemeinde: „Eine Muslima, die Kopftuch oder Schleier trägt, wendet sich somit bewusst von allem ab, was ihre spirituelle Entwicklung beeinträchtigen könnte. Sie will erkannt werden als eine Frau, die zu innerem Frieden gelangt, indem sie den Geboten Gottes folgt. Darüber hinaus möchte sie nicht belästigt werden.“

Das Kopftuchtragen gilt also als Ausweis, nicht belästigt zu werden. Was ist dann mit Frauen, die kein Kopftuch tragen?

 

Neue Bibliothek in einer Frankfurter Förderschule

Schulbibliotheken in Beruflichen Schulen und in Förderschulen gilt meine besondere Aufmerksamkeit. In diesen beiden Schulformen halte ich sie für besonders wichtig. Daher freue ich mich über diese Nachricht:

In einer Förderschule mit Schwerpunkt geistige Entwicklung wurde eine kleine Schulbibliothek eröffnet. Für die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle in Frankfurt am Main ist es die 99. unterstützte Schulbibliothek.

(Für die Richtigkeit der Rechtschreibung und aller inhaltlichen Angaben des Zeitungstextes übernehme ich aber keine Garantie.)

Der Mittlere Schulabschluss

Die große Reform des deutschen Schulwesens, die der Deutsche Bildungsrat mit seinem Strukturplan Anfang der 70er Jahre anstoßen wollte, ist bis heute unvollendet. Kernelement war die Horizontalisierung der Schule: Schulstufen statt schulformbezogene Schulformen.

Das Problem war, wie man es schafft, Hauptschüler (9 Schuljahre), Realschüler (10 Schuljahre) und Gymnasiasten mit Versetzung nach Klasse 11) unter einen Hut zu bringen. Der Begriff Mittlere Reife wurde vom Gymnasium übernommen. Weitere Namen waren Mittlerer Schulabschluss (MSA) oder Sekundarstufenabschluss; es gibt mehr als eine Handvoll Bezeichnungen, man kann das bei Wikipedia nachlesen.

Für die Hauptschüler gab es nach einem weiteren (zehnten) Schuljahr den erweiterten Hauptschulabschluss. Heute, im Internetzeitalter würde man das Hauptschulabschluss Plus oder Premium nennen. Für die etwas besseren Hauptschüler blieb das unattraktiv, viel lieber versuchte man, noch ein, zwei Realschuljahre dranzuhängen. Man konnte unter gewissen Bedingung auch in der Berufsschule einen Realschulabscluss zuerkannt bekommen.

Zu einer Aufwertung des MSA nach der Sekundarstufe I sollten auch Abschlussprüfungen beitragen. Das war keine schlechte Idee. Viele Schüler/-innen wuchsen über sich selbst hinaus. Bei den Gruppenpräsentationen konnte man manche sicher und kompetent vor einem Prüfungsausschuss erleben. Selbstverständlich gab es auch die, die vorher krank wurden, denen die Stimme versagte oder die zu weinen anfingen. Es war wie im richtigen Leben. Ich habe aber nie einen Lehrer erlebt, der nicht geduldig und rücksichtsvoll war, der nicht Hilfestellung gab und Brücken baute. Natürlich gab es auch Prognosen wie diese: „Der mogelt sich seit Jahren durch und wird das heute nicht schaffen.“

Für die Schulen bedeutete es erheblichen Mehraufwand, nämlich Prüfungswochen zu organisieren, je nach Jahrgangsbreite z. B. 60 oder 80 Prüfungsauschüsse zusammenzustellen, laut ministerieller Vorschrift hätte  immer der Schulleiter den Vorsitz haben müssen. (Mich zeigte der Vater eines durchgefallenen Schülers an, weil ich einmal kurz aufs Klo gegangen war, an einem Sitzungstag mit fünf Prüfungen hintereinander. Der Richter konnte zum Glück keine Dienstpflichtverletzung erkennen und las aus dem Prüfungsprotokoll heraus, dass meine zweiminütige Abwesenheit nicht ursächlich für das Nichtbestehen war.

Natürlich war nicht daran zu denken, während dieser Zeit den regulären Unterrichtsbetrieb durchzuhalten. Man schickte die Klassen daher gerne auf Wanderfahrt. Dabei spielten nicht alle Kollegen mit, weil sie bestimmte Unterkünfte nur zu einem anderen Termin bekamen oder aus schwer zu widerlegenden pädagogischen Gründen lieber am Schuljahresanfang fuhren. Die Vertretungsplaner bewiesen ihre Kunstfertigkeit. Besonders ärgerlich war es, wenn ein Mitglied eines Prüfungsausschusses sich im Laufe des Vormittags krank meldete.

Die Nachprüfungen (aus den regulären Versetzungskonferenzen) und die neuen Prüfungstermine für Schüler, die in der Prüfungswoche krank geworden waren, wurden in die letzte Sommerferienwoche gelegt, mit dem Risiko, dass Eltern – und auch Kollegen, die prüfen sollten – mitteilten, dass sie in dieser Zeit noch in Griechenland oder auf den Malediven weilen würden. Dann begann die erste Schulwoche wieder mit Unterrichtsausfall. Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe hatten neben den Abiturwochen jetzt auch die Prüfungsphase für den MSA zu organisieren.

Für Gymnasiasten war die Einführung der Sekundarstufen-I-Abschlussprüfung anfänglich fatal. Da es diese in Hessen nur für Haupt- und Realschüler gab, konnten sie keinen Mittleren Bildungsabschluss vorweisen, wenn sie nach Klasse 10 die Schule verließen. Bei Nichtversetzung in die Klasse 11 des Gymnasiums konnte die Zeugniskonferenz bisher prüfen, ob das Notenbild aber einem erfolgreichen Realschulabschluss gleichgestellt werden konnte. Das musste jetzt entfallen, denn der Gymnasiast, der nach Klasse 10 die Schule verließ, hatte jetzt keine Mittlere Reife mehr, da er nicht an der Abschlussprüfung der S I teilgenommen hatte, Wir schlugen daher in Fällen drohender Nichtversetzung eines Gymnasiasten vor, sozusagen extern an der Realsschulabschlussprüfung teilzunehmen. Ein neues Problem war dann, welchen Kopf das Zeugnis hatte, Realschule oder Gymnasium. Eltern wollten zwar den formalen Abschluss der Mittleren Reife qua Realschulabschlussprüfung, aber bitte auf einem Zeugnisformular, das den Besuch des Gymnasialzweiges der Schule bescheinigt. Das ist wohl inzwischen geheilt, das Ministerium hat deutlich gemacht, dass Gymnasiasten weiterhin ohne Abschlussprüfung die Mittlere Reife bei entsprechender Leistung zuerkannt bekommen.

Einige Kultusverwaltungen bitten auch die gymnasialen Zehntklässler zur Prüfung zum Abschluss der S I, wie etwa Berlin und Brandenburg. Dort wurde das Lösen bestimmter Aufgaben als nötig für einen höherwertigen Abschluss verlangt und die Beurteilungskriterien für das Bestehen des MSA wurden differenziert. So gibt es ab einem bestimmten Punktwert den MSA+, d. h. der Besuch der zweijährigen gymnasialen Oberstufe ist möglich, oder die Berufsbildungsreife BBR bei einem unterduchschnittlichen Ergebnis (=Hauptschulabschluss; den gibt es aber auch in erweiterter Form: eBBR). In Berlin erlangen 65% aller Zehntklässler den MSA+.

Zum Dauerbrenner wird der MSA in Hessen auch durch G8: Die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit wird ja durch Streichung eines Schuljahres in der Mittelstufe erreicht. Konsequent wäre es, dass nun ein Schüler, der das G8-Gymnasium nach der Klasse 9 verließ, die Gleichstellung mit dem Realschulabschluss nach Klasse 10 haben wollte. Das Verwaltungsgericht lehnte ab. Die KMK hat aber zugestimmt, dass Gymnasialschüler der Turboklasse 9 an der Realschulabschlussprüfung teilnehmen können und bei Bestehen die Mittlere Reife bescheinigt bekommen. Das heißt, sie erwürben die Mittlere Reife ein Jahr früher als die Realschüler.

Für Schüler der Realschulklasse 10 besteht die Möglichkeit bei einem guten Abschluss der Abschlussprüfung den qualifizierenden Realschulabschluss zu erhalten, der sie zum Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums zulässt, auch wenn sie nicht den Bildungsgang des Gymnassiums durchlaufen haben.

Da sage noch einer, das deutsche Bildungssystem wäre nicht durchlässig.

Hessen schafft die Hauptschule ab. Doch, wirklich, endgültig!

Na ja, von einer Schulreform zu sprechen wäre übertrieben. Nicht die Hauptschüler werden abgeschafft, sondern die Hauptschulen. Es gibt in Hessen wie schon vor fünf Jahren nur noch vier reine Hauptschulen, ansonsten sind ein paar Dutzend Haupt- und Realschulen zu jeweils einer Schule zusammengefasst, meistens aber gibt es kooperative Gesamtschulen (KGS) mit getrennten Zweigen, Realschule, Hauptschule und Gymnasium bis Klasse 10, manchmal mit Oberstufe. Im Gespräch ist der Name „Sekundarschule“ für die „neue“ Schulform für Haupt- und Realschüler,

Vor ein paar Jahren sollte sie „Mittelstufenschule“ heißen. Wie es scheint, sind alle Parteien zufrieden. die CDU gibt endgültig den Kampf um das tote Pferd Hauptschule auf und muss nicht um den Bestand der Gymnasien fürchten. Das CDU-geführte Kultusministerium konzediert ein paar mehr gebundene, d. h. „richtige“ Ganztagsschulen, also nicht nur Hausaufgabenbetreuung, AGs und Sport am Nachmittag. Auch wenn noch nicht alle Details feststehen, freuen sich linke Bildungspolitiker/-innen über das längere gemeinsame Lernen in der Sekundarschule. Mindestens in den Klassen 5 und 6, evtl. auch in 7, sollen die Schüler/-innen zusammenbleiben. wie die Zusammenlegung der Haupt- und Realschulzweige in den Kooperativen Gesamtschulen ausgestaltet wird, ist im einzelnen noch unbekannt. Hessens Schulleiter/-innen werden auch mit dieser Herausforderung fertig werden.

Vor 40 Jahren nannte man das gemeinsame Lernen in Klasse 5/6 Förderstufe. Die Hälfte aller hessischen Schüler/-innen besuchte sie.

Alles Weitere dazu wurde schon vor fünf Jahren in diesem Blog geschrieben (2010). Und hier (2008)

Frankfurter Gymnasien platzen aus allen Nähten

In Frankfurt am Main gehen Eltern auf die Barrikaden. Es gibt zu wenig Plätze für die neuen Gymnasialschüler im fünften Schuljahr. 56% der Frankfurter Viertklässler wollen aufs Gymnasium. Das verspricht noch nicht die Abiturquoten Frankreichs (80%) und die, die die OECD zufriedenstellen, aber die Gymnasien der Stadt platzen schon jetzt aus allen Nähten. Das Schulamt schickt Schüler in entlegene Stadtteile und auf weniger beliebte Gymnasien. Die Gymnasien behelfen sich, in dem sie Profile bilden, zum Beispiel Schwerpunkt Musik, um nur musikalische Schüler aufnehmen zu müssen. Oder sie nehmen nur Schüler mit den allerbesten Zeugnissen, allenfalls noch Geschwisterkinder. Für Frankfurter Schulverwaltung ist diese Entwicklung scheinbar völlig überraschend. Dabei ist in Hessen schon seit Jahrzehnten die Schulwahl nach der Grundschule frei. Um den Ansturm nach der Freigabe zu regulieren, wurden nach langer Zeit die Versetzungskriterien in der Klasse 6 verschärft („Querversetzung“) in den nächstniedrigeren Schulzweig.) In den Gemeinden des Frankfurter Umlandes sind Übergangsquoten von 70 und mehr aufs Gymnasium nicht ungewöhnlich. Jetzt ist guter Rat teuer. Weiterlesen

Die Otfried-Preußler-Schule Bad Soden und ihr Medienzentrum

Wie eine moderne Grundschulbibliothek aussehen sollte, zeigt die Otfried Preußler-Grundschule Bad Soden. Schulleiterin Martina Muth-Pehlke hat ein Medienzentrum realisiert, das besondere Beachtung verdient.

Wer die Schulbibliotheksseiten auf der Homepage der Schule aufschlägt, wird sehen, dass ich nicht übertreibe.

Dass es in meiner ehemaligen Heimat, dem hessischen Main-Taunus-Kreis, passiert, freut mich besonders. LAG Schulbibliotheken und Projektbüro Schulbibliotheken waren von der Schulleiterin hinzugezogen worden.