Das südkoreanische Schulbibliothekswesen ist in Deutschland entdeckt worden. Es ist dort seit 1963 per Gesetz verankert. Das geschah also zu einem Zeitpunkt, als in Deutschland das Schulbibliothekswesen als freiwillige Aufgabe und als Sonderform der öB den Kommunen unterstellt wurde und nicht als Teil des Schulwesens gemeinsame Aufgabe von Kommunen und Ländern wurde. Allerdings, wie so oft, etwa auch in Schweden oder in Brasilien, ist ein Gesetz nur die Hälfte des Himmels. Die Räume, die Raumausstattung und die Personalversorgung ließen Wünsche offen. In den vergangenen zehn Jahren allerdings, mit Hilfe nationaler Programme, hat sich vieles verbessert. Statt wie seit Jahrzehnten 80% der Schulen haben jetzt nahezu alle Schulen eine Bibliothek.
Wer wollte, konnte die südkoreanische Entwicklung seit einigen Jahren auf den IASL-Welt-Schulbibliothekskonferenzen verfolgen, wo Südkorea mit Präsentationen dabei war.
Ein Gutes hat die Entdeckung: Nun kann man nach Südkorea reisen, um Schulbibliotheken zu besichtigen. Noch ein Gutes: Man erinnert sich daran, dass ein Gesetz vielleicht nicht schlecht wäre.
Vor 15 Jahren erhielten wir eine Einladung nach Südkorea. In den E-Mails ging es sehr konkret um Reisedetails, nicht um Inhalte. Dann gab es eine Pause, Der in Aussicht genommene Termin rückte näher. Und dann kam eine verlegene Absage: Man bekäme die Reisekosten nicht zusammen.