Die große Reform des deutschen Schulwesens, die der Deutsche Bildungsrat mit seinem Strukturplan Anfang der 70er Jahre anstoßen wollte, ist bis heute unvollendet. Kernelement war die Horizontalisierung der Schule: Schulstufen statt schulformbezogene Schulformen.
Das Problem war, wie man es schafft, Hauptschüler (9 Schuljahre), Realschüler (10 Schuljahre) und Gymnasiasten mit Versetzung nach Klasse 11) unter einen Hut zu bringen. Der Begriff Mittlere Reife wurde vom Gymnasium übernommen. Weitere Namen waren Mittlerer Schulabschluss (MSA) oder Sekundarstufenabschluss; es gibt mehr als eine Handvoll Bezeichnungen, man kann das bei Wikipedia nachlesen.
Für die Hauptschüler gab es nach einem weiteren (zehnten) Schuljahr den erweiterten Hauptschulabschluss. Heute, im Internetzeitalter würde man das Hauptschulabschluss Plus oder Premium nennen. Für die etwas besseren Hauptschüler blieb das unattraktiv, viel lieber versuchte man, noch ein, zwei Realschuljahre dranzuhängen. Man konnte unter gewissen Bedingung auch in der Berufsschule einen Realschulabscluss zuerkannt bekommen.
Zu einer Aufwertung des MSA nach der Sekundarstufe I sollten auch Abschlussprüfungen beitragen. Das war keine schlechte Idee. Viele Schüler/-innen wuchsen über sich selbst hinaus. Bei den Gruppenpräsentationen konnte man manche sicher und kompetent vor einem Prüfungsausschuss erleben. Selbstverständlich gab es auch die, die vorher krank wurden, denen die Stimme versagte oder die zu weinen anfingen. Es war wie im richtigen Leben. Ich habe aber nie einen Lehrer erlebt, der nicht geduldig und rücksichtsvoll war, der nicht Hilfestellung gab und Brücken baute. Natürlich gab es auch Prognosen wie diese: „Der mogelt sich seit Jahren durch und wird das heute nicht schaffen.“
Für die Schulen bedeutete es erheblichen Mehraufwand, nämlich Prüfungswochen zu organisieren, je nach Jahrgangsbreite z. B. 60 oder 80 Prüfungsauschüsse zusammenzustellen, laut ministerieller Vorschrift hätte immer der Schulleiter den Vorsitz haben müssen. (Mich zeigte der Vater eines durchgefallenen Schülers an, weil ich einmal kurz aufs Klo gegangen war, an einem Sitzungstag mit fünf Prüfungen hintereinander. Der Richter konnte zum Glück keine Dienstpflichtverletzung erkennen und las aus dem Prüfungsprotokoll heraus, dass meine zweiminütige Abwesenheit nicht ursächlich für das Nichtbestehen war.
Natürlich war nicht daran zu denken, während dieser Zeit den regulären Unterrichtsbetrieb durchzuhalten. Man schickte die Klassen daher gerne auf Wanderfahrt. Dabei spielten nicht alle Kollegen mit, weil sie bestimmte Unterkünfte nur zu einem anderen Termin bekamen oder aus schwer zu widerlegenden pädagogischen Gründen lieber am Schuljahresanfang fuhren. Die Vertretungsplaner bewiesen ihre Kunstfertigkeit. Besonders ärgerlich war es, wenn ein Mitglied eines Prüfungsausschusses sich im Laufe des Vormittags krank meldete.
Die Nachprüfungen (aus den regulären Versetzungskonferenzen) und die neuen Prüfungstermine für Schüler, die in der Prüfungswoche krank geworden waren, wurden in die letzte Sommerferienwoche gelegt, mit dem Risiko, dass Eltern – und auch Kollegen, die prüfen sollten – mitteilten, dass sie in dieser Zeit noch in Griechenland oder auf den Malediven weilen würden. Dann begann die erste Schulwoche wieder mit Unterrichtsausfall. Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe hatten neben den Abiturwochen jetzt auch die Prüfungsphase für den MSA zu organisieren.
Für Gymnasiasten war die Einführung der Sekundarstufen-I-Abschlussprüfung anfänglich fatal. Da es diese in Hessen nur für Haupt- und Realschüler gab, konnten sie keinen Mittleren Bildungsabschluss vorweisen, wenn sie nach Klasse 10 die Schule verließen. Bei Nichtversetzung in die Klasse 11 des Gymnasiums konnte die Zeugniskonferenz bisher prüfen, ob das Notenbild aber einem erfolgreichen Realschulabschluss gleichgestellt werden konnte. Das musste jetzt entfallen, denn der Gymnasiast, der nach Klasse 10 die Schule verließ, hatte jetzt keine Mittlere Reife mehr, da er nicht an der Abschlussprüfung der S I teilgenommen hatte, Wir schlugen daher in Fällen drohender Nichtversetzung eines Gymnasiasten vor, sozusagen extern an der Realsschulabschlussprüfung teilzunehmen. Ein neues Problem war dann, welchen Kopf das Zeugnis hatte, Realschule oder Gymnasium. Eltern wollten zwar den formalen Abschluss der Mittleren Reife qua Realschulabschlussprüfung, aber bitte auf einem Zeugnisformular, das den Besuch des Gymnasialzweiges der Schule bescheinigt. Das ist wohl inzwischen geheilt, das Ministerium hat deutlich gemacht, dass Gymnasiasten weiterhin ohne Abschlussprüfung die Mittlere Reife bei entsprechender Leistung zuerkannt bekommen.
Einige Kultusverwaltungen bitten auch die gymnasialen Zehntklässler zur Prüfung zum Abschluss der S I, wie etwa Berlin und Brandenburg. Dort wurde das Lösen bestimmter Aufgaben als nötig für einen höherwertigen Abschluss verlangt und die Beurteilungskriterien für das Bestehen des MSA wurden differenziert. So gibt es ab einem bestimmten Punktwert den MSA+, d. h. der Besuch der zweijährigen gymnasialen Oberstufe ist möglich, oder die Berufsbildungsreife BBR bei einem unterduchschnittlichen Ergebnis (=Hauptschulabschluss; den gibt es aber auch in erweiterter Form: eBBR). In Berlin erlangen 65% aller Zehntklässler den MSA+.
Zum Dauerbrenner wird der MSA in Hessen auch durch G8: Die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit wird ja durch Streichung eines Schuljahres in der Mittelstufe erreicht. Konsequent wäre es, dass nun ein Schüler, der das G8-Gymnasium nach der Klasse 9 verließ, die Gleichstellung mit dem Realschulabschluss nach Klasse 10 haben wollte. Das Verwaltungsgericht lehnte ab. Die KMK hat aber zugestimmt, dass Gymnasialschüler der Turboklasse 9 an der Realschulabschlussprüfung teilnehmen können und bei Bestehen die Mittlere Reife bescheinigt bekommen. Das heißt, sie erwürben die Mittlere Reife ein Jahr früher als die Realschüler.
Für Schüler der Realschulklasse 10 besteht die Möglichkeit bei einem guten Abschluss der Abschlussprüfung den qualifizierenden Realschulabschluss zu erhalten, der sie zum Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums zulässt, auch wenn sie nicht den Bildungsgang des Gymnassiums durchlaufen haben.
Da sage noch einer, das deutsche Bildungssystem wäre nicht durchlässig.