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Bibliotheksgesetze: Neue Idee gegen das Büchereisterben?

Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) ist unterhaltsam, oft auch informativ. Manchmal ist sie fast so dick wie die Sonntagsausgabe der New York Times. Genau das richtige für ein gemütliches Sonntagsfrühstück.

Der Aufmacher macht mich neugierig: „Die kleine Bücherei stirbt“. In der Unterzeile ist davon die Rede, dass es neue Ideen gäbe. Die Länder reagierten mit Gesetzen auf das Büchereisterben. Ist mir da etwas entgangen? Sogleich beschleicht mich aber die Ahnung: Die Journalistin Florentine Fritzen meint Bibliotheksgesetze.

So ist es denn auch. Frau Fritzen behauptet in der Tat, dass Bundesländer Bibliotheksgesetze verabschiedet hätten, um die Gemeinden stärker in die Pflicht zu nehmen. Vielleicht hat sie das auch aus ihren Gesprächen mit Bibliotheksfunktionären mitgenommen. Nun ist das so eine Sache, wenn Länder Kommunen in die Pflicht nehmen wollen. Dem steht das Konnexitätsprinzip entgegen: Wenn ein Landtag den Kommunen etwas auferlegt, muss das Land dafür zahlen.

Schon im Kommentar zum Hessischen Bibliotheksgesetz stand, dass es keine Kosten verursache und im Gesetz selbst stand, was bisher schon der Fall war: Dass das Land kommunale Bibliotheken nach Maßgabe der Haushaltsmittel unterstütze.

Insofern sind Bibliotheksgesetze Luftnummern. Das beklagen inzwischen auch Bibliothekare. Dabei hatte ihr Verband dbv die Gesetzeskampagne mit einem Musterentwurf losgetreten. Frau Fritzen kennt das Konnexitätsprinzip, aber ein bisschen würden die Länder die Kommunen schon in die Pflicht nehmen wollen. Außer der üblichen Gesetzessprache: „Bibliotheken sind…“ und „Bibliotheken sollen … sein“ fehlt aber m. E. jegliches in die Pflicht nehmen. Es wäre auch ein zweifelhaftes Unterfangen, den Gesetzgebungsprozess für Appelle zu missbrauchen.

Vielleicht hat sie ein Bibliotheksgesetz gar nicht in die Hand genommen. Denn ihr ist einiges Ungereimte entgangen. So etwa, dass Lesungen und Bibliotheksführungen Gesetzesrang erhielten, dass Bibliotheken für Medien- und Informationskompetenzvermittlung zuständig wären, teilweise explizit auch für Schulen und die Berufsbildung.

Wie die kleinen Büchereien, deren Sterben sie bedauert, all das und alles Weitere, was sie noch ins Pflichtenheft moderner Bibliotheken hineinschreibt, einlösen sollen, lässt sie offen. Immerhin begrüßt sie die neuen städtischen Zentralbibliotheken, die Flüchtlinge willkommen hießen, 3D-Drucker anböten und in denen Senioren die Smartphonenutzung erklärt würde.

Was Schulbibliotheken angeht, sind wir Kummer gewöhnt. In manchem Bibliotheksgesetz sind sie willkürlich, unsystematisch und gar widersprüchlich verstreut zu finden, in Frau Fritzens Text existieren sie überhaupt nicht: In Grundschulen lernten Schüler Bücher kennen, Jugendliche würden Stapel in der Stadtbücherei ausleihen.

Siehe im Basedow1764 auch das Stichwort „Bibliotheksgesetz“!

Anythink, die Neuerfindung von Bibliotheken

In Adams County im Großraum Denver/Colorado startete 2006 eine Revolution im kommunalen Bibliothekswesen. Die öffentlichen Bibliotheken erhielten mehr Geld

Mit Hilfe der Anythink Stiftung wurde ein neues Konzept von öBen und ihren Dienstleistungen realisiert. Nähere Info in den Folien des Jahresberichts 2013. (Man kann auf der Webseite weitere Informationen finden, u. a. den Flyer.

Stadtbibliothek als städtisches Servicezentrum

Vor sechs Jahren macht Aarhus von sich reden mit einer Children´s Interactive Library. Damals wurde auch der Neubau der Stadtbibliothek angekündigt. Der ist jetzt offen und nicht nur architektonisch eine Sehenswürdigkeit. Die größte Stadtbibliothek Skandinaviens definiert Sinn und Zweck einer öffentlichen Bibliothek neu. Bücher spielen im Dokk1 nur noch eine Nebenrolle. Die FAZ berichtet.

Amazon-Packstation in der Stadtbücherei?

Unter der Überschrift „Neue Aufgaben für öffentliche Bibliotheken“ berichtete ich kürzlich von einem SPD-Vorschlag zur Erhöhung der Wahlbeteiligung. Wählen sollte man nicht nur im Wahllokal, sondern an von Menschen frequentierten Orten, z. B. der Stadtbücherei.

Amazon UK denkt ähnlich. Sie betreiben seit einigen Jahren eigene Packstationen in öBen. Mit Erfolg. Das britische Kulturministerium hat jetzt eine Zwischenbilanz zu den im Dezember 2012 aufgestellten Schließfächern gezogen – und ist voll des Lobes. Demnach

  • bieten die Schließfächer eine zusätzliche Einnahmequelle für die Bibliotheken
  • erfreuen sich die Schließfächer bei den Bibliothekskunden großes Beliebtheit
  • erfordert die Installation von den Mitarbeitern keinen Arbeitsaufwand (die Wartung übernimmt Amazon)
  • bringen die Boxen Menschen in die Bibliothek

So steht es in einem Bericht von lesen.net.

Die Idee dürfte in Deutschland nicht zuletzt an den Öffnungszeiten scheitern.

 

Ärger über Organisationsänderungen in der Berliner Zentral- und Landesbibliothek

Die Berliner Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) gilt als größte öffentliche Bibliothek in Deutschland. Sie ist auf zwei Gebäude verteilt, was auf die Teilung Berlins bis 1989 zurückgeht. Ein repräsentativer Neubau auf dem ehemaligen Tempelhofer Flugfeld, für den schon Entwürfe vorlagen, ist nicht mehr möglich, da ein Bürgerentscheid die Randbebauung mit Wohnungen und der ZLB untersagte.

Jetzt erlebt die ZLB den nächsten Schock. Ein Gutachten renommierter Bibliothekswissenschaftler enthält brisante Vorschläge. 100 der 300 ZLB-Mitarbeiter sind mit der Einarbeitung der jährlich 70.000 Medien beschäftigt: lektorieren, bestellen, katalogisieren.

An deutschen öffentlichen Bibliotheken sind ca. 70% der bibliotheksfachlichen Tätigkeiten an externe Dienstleister ausgelagert, an der ZLB sind es 5%. Daher schlagen die Gutachter vor, bei der ekz eine Standing Order zu abonnieren und somit Katalogdaten einfach zu übernehmen und das Lektorats-, Bestell- und Katalogisierungspersonal drastisch zu verkleinern.

So könne man mehr Mitarbeiter für die Begegnung mit den Nutzern, etwa für digitale Angebote und längere Öffnungszeiten, gewinnen.

Der Ärger über die geplante Reform ist beim ZLB-Personal, aber auch bei Bibliotheksfreunden groß. Man habe ein besonderes Profil und nicht umsonst eine sehr hohe Besucher- und Ausleihfrequenz. Das wäre mit einem ekz-Angebot von der Stange nicht zu leisten.

Die bibliotheksaffinen Berliner Wutbürger/-innen kommen mit der Nazikeule: Sie fühlen sich an die Bücherverbrennung 1933 erinnert. Ich hatte schon den Stift gezückt, um die Petition zu unterschreiben, da las ich das mit dem Faschismus.

Die genannten Zahlen sprechen Bände. Es hat mich erstaunt, dass Bibliotheken heute 70% ihrer Arbeit auslagern, die ZLB aber 95% selbst erledigt und dafür ein Drittel der Mitarbeiter einsetzt.

Ganz unbekannt ist mir das Problem nicht. In den hessischen Barfuß-Schulbibliotheken wurde und wird vielfach noch die allermeiste Zeit damit verbracht, Bücher auszusuchen, einzuarbeiten: foliieren, Signaturschild und Fristzettel kleben, Karteikärtchen schreiben oder die Buchdaten in den Computer eingeben, über Schlagwörter und die richtige Signaturgruppe nachdenken. Seit es LITTERA und Fremddatenübernahme gibt, sind bibliotheksorganisatorische Tätigkeiten zusammengeschrumpft.

Verständnis habe ich für die Kritik an der Standing Order der ekz. Wir hatten Probleme mit den Vorschlägen des ekz-Lektorats „Empfohlen für Schulbibliotheken“. Die Empfehlung entsteht, so habe ich mir sagen lassen, ohne „Autopsie“, d. h. der ekz-Lektor liest das Buch nicht, sondern empfiehlt aufgrund der Verlagsangaben, z. B. Altersstufe, Waschzettel, Titel und Untertitel. Oft haben wir Barfuß-Schulbibliothekare festgestellt, dass KJL, die von der ekz empfohlen bzw. für die Standing Order KJL ausgewählt wurde, bei uns Ladenhüter wurde oder – im Sachbuchbereich – zu schwierig für Kinder und Jugendliche war.

Aber es sollen ja weiterhin jährlich 6.000 Medien vom hauseigenen Lektorat ausgewählt werden dürfen.

(Nach Lektüre eines Berichts in der PNN)

Neue Aufgabe für öffentliche Bibliotheken?

SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi, die nicht zum ersten Mal einen originellen politischen Beitrag leistet, hat eine Idee, wie man die sinkende Wahlbeteiligung wieder erhöhen könne. Man müsse statt eines Wahltages eine Wahlwoche durchführen. Auch würde sich die Wahlbeteiligung erhöhen, wenn man in Bahnhöfen und im Supermarkt wählen könnte. Oder in öffentlichen Bibliotheken!

Ob das gut geht? Sonntags wählen entfiele dann. Da dürfen Tankstellen und Fitnessstudios öffnen, aber nicht die Bibliotheken, meinen Richter/-innen. Auch müsste man die Schließung weiterer Bibliotheken stoppen und die Öffnungszeiten verlängern, sonst geht das schief mit mehr Wahlbeteiligung. Dann doch lieber Briefwahl.

Wie wär´s denn mit einem Einkaufsgutschein für jede abgegebene Stimme? Die Parteien verdienen ja nicht schlecht an jeder Wählerstimme. (Deswegen tauchen bei Wahlen Splitterparteien regelmäßig auf, bei denen man sich wundert, dass es sie noch gibt: MLDP, Rentnerpartei, Bibeltreue, DKP. Die erhalten für ihre 70-80.000 Wähler/-innen so viel Steuergeld, dass sie sich bis zur nächsten Wahl mindestens ein Büro mit allem Drum und Dran leisten können.)

Dass es an der Politik und den Politiker/-innen liegen könnte, dass die Wahlbeteiligung sinkt, scheint Frau Fahimi nicht einzufallen.

Dieses seltsame Anspruchdenken

Die Seite lesen.net macht Werbung für das digitale Lesen. Manche Nachricht ist nützlich, manches ist höchstwahrscheinlich gesponsert, die Hinweise auf kostenlose oder Schnäppchen-E-Books sind geschenkt.

In den Kommentarspalten gibt es endlose Schlachten, in denen die immergleichen Kommentator/-innen sich gegenseitig ihre Sätze um die Ohren hauen. Meist geht es darum, dass es doch ein Menschenrecht auf kulturelle Teilhabe gäbe, ergo die neueste Spiegel-Bestsellerliste doch bitte gefälligst kostenlos geladen werden können müsste.

Jetzt platzte einem Mitdiskutanten der Kragen:

„Dieses seltsame Anspruchsdenken geht mir ehrlich gesagt auf den Keks. Es gibt keine Gewähr, bestimmte Bücher lesen zu können. Wenn ich es mir nicht leisten kann, jede Woche für einen oder 2 € ein Buch ausleihen zu können, dann muss ich das halt sein lassen. Als wenn Vielleser jetzt irgendeine Auszeichnung wäre. Es gibt tausende Sachen, die ich mir nicht leisten kann, da muss ich mit leben. Dieses ewige Mimimi nervt langsam. Lesen ist ein reines Freizeitvergnügen, solange es nicht für Ausbildung oder dergleichen ist, da kann ich einfach nicht verlangen, dass sich alles meinem persönlichen Vergnügen unterordnet. Dann verzichtet man halt mal auf ein Bier oder einen Wein und dann geht das.“

Sonntagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken: Lieber ins Fitnessstudio

Aus der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts: „Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat auf Normenkontrollanträge einer Gewerkschaft und zweier evangelischer Gemeindeverbände entschieden, dass die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung insoweit nichtig ist, als sie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in den Bereichen Videotheken und öffentliche Bibliotheken, Callcentern und Lotto- und Totogesellschaften zulässt…

In der Sache ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Videotheken und öffentlichen Bibliotheken an Sonn- oder Feiertagen zur Befriedigung an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung nach einer Freizeitgestaltung nicht erforderlich, weil DVDs, Computerspiele oder Bücher für eine Nutzung am Sonn- oder Feiertag vorausschauend schon an Werktagen ausgeliehen werden können.“

Videotheken sind wohl bald kein Thema mehr. Warum aber Eisdielen und Kinos am Sonntag angesichts dieser Begründung geöffnet bleiben dürfen, erschließt sich mir nicht.

Nachtrag: Bibliothekare sind laut dieser Umfrage gespalten (via Lesewolke)

Basedow1764s Zuneigung zu öffentlichen Bibliotheken blieb unerwidert, weil sie meist geschlossen waren, wenn er Zeit hatte, z. B. in den Schulferien. Oder sie hatten wechselnde Öffnungszeiten, die er sich nicht merken konnte. Sonntagsöffnung kannte er nur aus dem Ausland. Kaum hat sich in Deutschland etwas bewegt, kommt diese Gerichtsentscheidung.

Interessant ist aber auch die Sichtweise des Bundesverbandes Information Bibliothek e.V. (BIB):

Vor dem Hintergrund klammer Kommunalhaushalte würde eine Freigabe der Sonntagsöffnung dazu führen, dass Angebote und Dienstleistungen der Bibliotheken unter der Woche insbesondere im Bildungsbereich eingeschränkt werden müssen und infolgedessen in den Bibliotheken eine nachhaltige Verschiebung des Dienstleistungsprofils von Bildung und Bürgerinformation hin zur Bibliothek als Freizeiteinrichtung stattfände.

(BuB 2010/01, p 84)

Ich erinnere mich gerne an die Sonntagsöffnung der Stadtbibliothek in Lissabon. In Bogotà ging sonntags die Post in den großen Stadtteilbibliotheken ab. Von wegen nur Ausleihe!

ekz-Onleihe probeweise mit Kaufen-Button

Die E-Book-Onleihe der ekz für öffentliche Bibliotheken experimentiert mit einem „Kaufen-Button“ für diejenigen, die die langen Wartezeiten auf E-Books stören. Pro und Contra wird von Kommentator/innen ausgiebig erörtert.

Infoseite von divibib, der ekz-Tochterfirma für Onleihe

Bibliotheken auf der Suche nach ihrer Zukunft: Das Beispiel Miami

Das öffentliche Bibliotheksnetz des Landkreises Miami-Dade in Florida umfasst ca. 50 Zweigstellen. Der Landkreis investiert kräftig, gleichwohl gibt es weniger Vollzeit- und mehr Teilzeitstellen.

Einige Stichworte (Nicht alles gibt es überall):

  • Kostenloses Essen für Schüler
  • Sonntagsöffnung
  • Versand von Hörbüchern an Sehbehinderte
  • Ein von der Universität betreuter Meisterkurs für Hobbygärtner
  • Medienwerkstatt YOUmedia – Was das ist, habe ich im Buch „Die Schulbibliothek im Zentrum“ beschrieben.
  • Basis-Sprachkurse Englisch und Spanisch vom Vorschulalter bis zur High School
  • Sozialzentrum mit Beratung für Sozialschwache

Der Miami Herald berichtet. Zu nahezu jedem Stichwort wird eine individuelle Erfolgsgeschichte erzählt.

Library as Classroom?

Wer hätte gedacht, dass es so schnell geht: Seit vielen Jahren propagieren wir in der LAG, dass die Schulbibliothek ein Lernort ist und dort nicht nur Bücher ausgeliehen werden oder Dichterlesungen stattfinden (wie kürzlich noch ein Schulleiter im Main-Taunus-Kreis annahm). In mehreren Präsentationen und zuletzt vor einem Jahr im Buch „Die Schulbibliothek im Zentrum“ zeige ich, dass die Schulbibliothek eigentlich eine Weiterentwicklung des traditionellen Klassenzimmers ist, ein Ort, an dem besser gelernt werden kann. Anfang der 90er starteten wir mit Unterstützung des Kultusministeriums unsere Projekte „Unterricht in der Bibliothek“ und „Die Bibliothek in der Kiste“. 1993 erklärten uns dänische Kollegen, dass sie das pädagogische Innovationspotenzial der Schulbibliothek sogar in ihrem pädagogischen Institut erforschen (Während eine deutsche Landesbildungsministerin noch 2013 erklärt, dass in Schulbibliotheken Tätige keine pädagogische Arbeit leisten würden.)

In den USA waren die Schulbibliotheken seit Ende der 80er Jahre, nach besorgnis­erregenden Untersuchungen zur sinkenden Lesefähigkeit der Amerika­ner, zu Wissenszentren – School Library Media Centers – geworden, mit dem Ziel zur Verbesserung des Unterrichts beizutragen, dieser fand zunehmend in ihr statt. Es begann die Ausbildung der Teacher-Librarians oder Media Specialists, die die Schulbibliotheken leiten sollten. Es entstand das Modell der Zusammenarbeit von Fachlehrer und Bibliothekslehrer bei Planung und Durchführung eines Unterrichts, der sich auf die analogen und digitalen Ressourcen der Schulbibliothek stützt. Das pädagogische Potenzial der Schulbibliothek wurde erkannt.

Jetzt empfiehlt ein amerikanischer Bibliothekswissenschaftler den US-amerikanischen öffentlichen Bibliotheken diesen Topos. Wobei er sich sinnigerweise auf die Studie eines Forschungsinstituts der EU-Kommission bezieht. Die hat das Creative Classroom Research Model entworfen. Es bezeichnet die pädagogischen Handlungsfelder, in denen sich elektronische Datenverarbeitungstechnologien einsetzen lassen könnten.

Creative Classroom Research Model

Der EU geht es dabei um Förderung europäischer ICT, nicht um Bibliotheken oder gar Schulbibliotheken.

(via @hobohm)