Ein Entwurf der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ mit Stand vom 27.4.16 beschreibt auf 45 Seiten sechs Handlungsfelder, in denen die Digitalisierung im gesamten Bildungsbereich vorangebracht werden soll:
(5) E-Government, Schulverwaltungsprogramme, Bildungs- und Campusmanagementsysteme
(6) Rechtliche und funktionale Rahmenbedingungen
Es dürfte niemanden überraschen, dass Schulbibliotheken in diesem Papier nicht vorkommen.
Die Kultus- und Wissenschaftsminister wissen anscheinend nicht, dass in manchen Bibliotheksgesetzen, etwa dem hessischen, die Zuständigkeit für die Vermittlung von Medien- und Informationskompetenzen auch in der Schule den öffentlichen Bibliotheken zugeordnet wird. Sie erwähnen nicht die von Bibliothekar*innen ausgearbeiteten Curricula für die Vermittlung von Informationskompetenzen vom Kindergarten bis zum Abitur. Sie kennen nicht die „Frankfurter Erklärung“ des dbv. Hat jemand die KMK informiert, waren denn nicht Vertreter der Schulverwaltung oder Schulpraktiker bei der Erarbeitung all dieser bibliotheksfachlichen Programme, Konzepte, Curricula und Manifeste dabei?
Die KMK-Beamten wissen aber auf jeden Fall, dass Schulbibliotheken nicht in ihre Zuständigkeit fallen und hüten sich daher, über sie eine Aussage zu machen.
So ist das halt, weil Schulbibliotheken in der Bundesrepublik nicht als Teil von Schule und als Aufgabe der Bildungspolitik gesehen werden. Das entbehrt der gesetzlichen Grundlage.
Es gibt uralte KMK-Empfehlungen zur Schulbibliothek. (Die liegen bei mir noch in irgendeinem Ordner, im Internet gibt es sie nicht mehr.) Aber schon ab 1979 hieß es dann: Kooperation mit öffentlichen Bibliotheken. Der Vorläufer des o.a. Strategiepapiers von 2012, „Medienbildung in der Schule“, kam auch schon ganz ohne die Schulbibliothek aus. Es war m. E. die damalige hessische Kultusministerin, die 2003 als KMK-Vorsitzende zuletzt in einer Rede Schulbibliotheken erwähnte. Ich vermute, wenn man heute in der KMK nach Schulbibliotheken fragt, würde man an den dbv verwiesen.
Nun ist mir nicht bekannt, dass jemals von KMK-Empfehlungen ein entscheidender Impuls ausging. Nur in Lehramts-Staatsprüfungen waren sie gefragt. Daher kann man das Papier höchstwahrscheinlich zu den Akten legen und weitermachen wie bisher.
2009 machte ich den Vorschlag für eine Schulbibliothekskommission bei der KMK. Auch das wäre eher ein symbolischer Akt geworden, aber wenigstens hätte das Thema bei der KMK einen Fuß in der Tür gehabt (Sorry, kein schönes Sprachbild). Die hessische LAG Schulbibliotheken war deswegen schon einmal vorstellig geworden: Als im Zuge der Schließung des Deutschen Bibliotheksinstituts die dazugehörige Beratungsstelle für Schulbibliotheken abgewickelt wurde und sich der dbv noch nicht für die Auffangeinrichtung „Kommission Bibliothek und Schule“ erwärmt hatte, konnten wir das Sekretariat der KMK für die Idee einer Weiterführung der Beratungsstelle gewinnen. Die Realisierung scheiterte erst an der Hausspitze.
Der schönste Satz im Strategiepapier ist dieser (S. 15):
Hier ist jetzt die offizielle Stellungnahme des DBV: http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/2016_07_15_dbv_Stellungnahme_KMK_Strategie_digitale_Bildung_endg.pdf
Zu Ihrer Frage zu den Bibliotheksgesetzen der Bundesländer: Die einzelnen bereits existierenden Bibliotheksgesetze sind hier zusammen gefasst und auf das Thema Schulbibliotheken und Kooperation Bibliothek und Schule hin abgeklopft: https://zwischenseiten.com/2016/07/15/bibliothek-und-schule-und-schulbibliotheken-in-den-bibliotheksgesetzen-der-bundeslaender-in-deutschland/
Im Großen und Ganzen ein gar nicht so schlechter Ansatz, wie ich finde.
Sehr geehrte Frau Reckling-Freitag, vielen Dank für Ihren Link. Bitte lesen Sie das HesBiblG noch einmal genauer durch: https://basedow1764.wordpress.com/2014/10/21/die-novellierung-des-hessischen-bibliotheksgesetzes-steht-an-2/ und weitere Fundstellen im Blog.
Auch die anderen Länder-Gesetze hatte ich abgeklopft. Da steht meist noch weniger über SBen als im hessischen Gesetz. Im Musterentwurf des dbv stand nichts von Schulbibliotheken. In einem Bundesland hat wenigstens die CDU, nicht der dbv das Wort Schulbibliothek ins Gesetz geschleust.
Aber noch wichtiger als die Frage, wer nun richtig gelesen hat, ist doch, dass es für Billdungspolitik und Bildungsverwaltung völlig egal ist, was in einem Bibliotheksgesetz steht.
Zu Ihrer Frage: „Hat jemand die KMK informiert?“: Die Kommission Bibliothek und Schule hat über den DBV-Vorstand eine Stellungnahme zu dem Entwurfs-Papier zur möglichen wichtigen Rolle der Schul-Mediotheken abgegeben. Wir hoffen, Sie wird noch eingearbeitet.
Dann besteht ja noch Hoffnung.