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Personalkonzept für Schulen angemahnt

Die Leiter/-innen der Schulen ins Dinslaken, NRW, verlangen ein Konzept für das von ihrem Schulträger einzustellende Personal: Schulsozialarbeit, Integrationshelfer, Sekretariate, Schulbibliotheken, Hausmeister, und PC-Netzwerker.

Man kann fast von einem Paradigmenwechsel sprechen: Die Schulbibliothek gehört dazu!

rp-online

Mönchengladbach als vorbildlicher Schulträger

In einem Bericht des Fachbereichs Schule der Stadt Mönchengladbach aus dem Jahr 2004 fand ich diesen Passus:

Schulbibliothekarische Koordinationsstelle (SBK)

Die Einrichtung und Führung einer Schulbibliothek[1] erfordert mehr an zeitlichem, personellem und finanziellem Aufwand, als die einzelne Schule zu leisten vermag. Dennoch werden Bibliotheken an Schulen als sinnvoll und – insbesondere vor dem aktuellen Hintergrund der PISA-Studie – als erstrebenswert angesehen.

Aus diesem Grund hat die Stadt Mönchengladbach eine Schulbibliothekarische Koordinationsstelle (SBK) eingerichtet, die organisatorisch dem Fachbereich Schule und Sport angeschlossen ist und die Aufgabe hat, die Diskrepanz von Wunsch und Wirklichkeit möglichst gering zu halten. Die SBK stellt ihre Fachkompetenz den einzelnen Schulen nach deren Wünschen zur Verfügung, wobei das grundlegende Ziel das der Wirtschaftlichkeit ist.

Die Angebote der SBK sind flexibel, um die unterschiedlichen Bedingungen und Veränderungen zu berücksichtigen. Um dies zu gewährleisten, hat die SBK ein Dienstleistungsangebot erarbeitet, das bausteinartig aus einzelnen Komponenten besteht und von den Schulen komplett oder in Teilen angefordert werden kann. Im Rahmen ihrer Koordinationsfunktionen für alle Schulbibliotheken verfolgt sie im ständigen Dialog mit den für die Schulbibliotheken zuständigen Lehrkräften folgende zentrale Ziele:

  • Entlastung der einzelnen Schulen,
  • Erhöhung der Nutzbarkeit der einzelnen Schulbibliotheken,
  • systematischer (d.h. zielgerichteter und wirtschaftlicher) Bestandsaufbau und
  • Schaffung eines einheitliches Bibliothekssystems.

Festzustellen ist, dass die Intensität der Zusammenarbeit zwischen der SBK und den einzelnen Schulen und damit der Erfolg hinsichtlich der gesteckten Ziele in außerordentlichem Maße von den personellen und finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Schulen abhängig ist.

[1]     Schulbibliotheken sind Einrichtungen der Schulen; dort vorhandene Bestände (dabei handelt es sich um mehr oder weniger „normale“ Literatur, also nicht um Lehr oder Lernbücher) werden ausschließlich an Schüler und/oder Lehrer der jeweiligen Schulen ausgeliehen. Über die Errichtung bzw. Fortführung und die „Bestückung“ mit Büchern entscheidet die einzelne Schule im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel (Flexible Haushaltsführung). Die Führung der Schulbibliothek ist grundsätzlich Angelegenheit der Schule (in der Regel durch Lehrkräfte, ältere Schüler und/ oder Eltern); eine Ausnahme bildet lediglich die Schulbibliothek des Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasiums; diese wird wegen ihrer (räumlichen und bestandsmäßigen) Größe von städtischem Personal geführt.

Mein Kommentar:

  • Also auch in Mönchengladbuch gibt es etwas. Wer hat denn eigentlich einen Überblick, was es wo gibt?
  • Es hat wohl keinen Modellcharakter, aber viele Städte und Landkreise haben noch nicht einmal das.
  • SBK. Dieses Wort kannte ich noch nicht.
  • Natürlich gibt es auch dort ein privilegiertes Gymnasium, wie im MTK und im LDK (Hessen)
  • Schulbibliotheken leihen Bücher aus. Mehr nicht?
  • Sehen wir über die o.a. Kleinigkeiten hinweg, taugt das „SBK“ durchaus als Vorbild für Kommunen, die glauben, Schulbibliotheken wären eine Angelegenheit von Eltern und Fördervereinen oder überflüssig, weil es Kooperationsverträge der Schulen mit der Stadtbibliothek gibt.

Kommunalisierung der Bildung?

Nicht alle hessischen Grundschulen waren erfreut, als vor vielen Jahren die Trägerschaft von den Gemeinden auf die Landkreise überging. Die Kreise waren meist unterfinanziert, abhängig von den Zuweisungen ihrer Gemeinden. Manche Gemeinden waren dank lukrativer Gewerbegebiete besser gestellt. Mit ihnen als Schulträger wäre eine Grundschule besser gefahren. Meist gaben die Bürgermeister „ihren“ Schulen aber weiterhin Geld für zusätzliche Anschaffungen.

Das fällt mir jetzt ein, als ich vom Mannheimer Unterstützungssystem Schule (MAUS) lese. Die Stadt finanziert Maßnahmen städtischer Bildungs- und Kultureinrichtungen für Schulen.

Die Schulen bestimmen, was sie brauchen. Mitarbeiter/innen von Volkshochschule, öffentlicher Bibliothek (Laut Zeitung, nicht aber bei MAUS im Internet genannt), Musikschule und Vereinen geben Kurse in den Schulen. Auch sind Kitas und Schulen vernetzt.

Die Bertelsmannstiftung hat mit ihren Modellversuchen der regionalen Bildungslandschaft auch schon in diese Richtung gearbeitet. Da die Weinheimer Freudenbergstiftung das Projekt unterstützt, gibt es wahrscheinlich Parallelen.

In NRW wurden allerdings Schulämter, Schulverwaltungsämter, Sozial- und Jugendämter der Städte und Kreise an einen Tisch gebracht und es zeigte sich, dass man mit drei Haushaltstöpfen und mehreren Mitarbeitern auf derselben „Baustelle“ arbeitete, ohne  sich zu koordinieren. Wer öffentliche Verwaltungen und Kommunalpolitik kennt, weiß, dass man einen langen Atem braucht, um Kooperation oder gar einen Pool der Haushaltsmittel zu erreichen.

Das Interesse der Kommunen an der Bildungspolitik ist neu erwacht. Die Reformen der Bundesarbeitsministerin  werden ihnen mehr Personal abverlangen, das Chipkarten und Bildungsgutscheine verwaltet.  Das stößt nicht überall auf Freude. Manche Städte (s. o.) wissen, wo die Probleme ihrer jeweiligen sozial schwachen Familien liegen und würden das Geld lieber punktgenau ausgeben.

(Nach einem Artikel in der FAZ v. 20.10.10)

Was das mit Schulbibliotheken zu tun hat?

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Erneut ein „Jahrhundertereignis“?: Schulbibliotheken im zukünftigen hessischen Bibliotheksgesetz

Die hessische Regierungskoalition hat den dbv-Bibliotheksgesetzentwurf in den Landtag eingebracht. (Der hessische dbv-Vorsitzende ist CDU-Landtagsabgeordneter.) Hinzugefügt haben sie das Wort „Schulbibliothek“. Wie in Thüringen hatte der dbv das nicht vorgesehen.

Was bringt´s? Landauf, landab werden bibliothekarische Blogs und Mailinglists jubeln. Wieder ein Bibliotheksgesetz! Wenn man genauer hinschaut, ist es eine Luftnummer. Kosten verursacht es keine. Das schreiben die beiden Landtagsfraktionen gleich als Erstes.

Neues erfahren wir nicht:

„Die Bibliotheken werden von ihren Trägern finanziert“ heißt es in Artikel 8. „Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel fördert das Land die öffentlichen Bibliotheken“ steht da noch. Das haben sie bisher auch getan.

Die Schulbibliotheken, die in § 1 neben den öffentlichen eigens genannt wurden, werden im § 8 nicht mehr erwähnt. Und die Leseförderung in ÖBs und SBs hat jetzt Gesetzesrang.

Steht den Eltern dann der Rechtsweg offen, wenn die Stadtbücherei keine Lesungen anbietet? Weiterlesen