Man sollte nochmal ins Gedächtnis rufen: Schulbibliotheken stehen mehr oder weniger explizit in jedem der 16 deutschen Schulgesetze. (Zumindest Stichproben habe ich gezogen.) Das Problem ist „nur“, dass das an der Realität nichts ändert. Man kann ja nicht den ganzen Tag mit dem Schulgesetz unter dem Arm herumlaufen (So ähnlich hat es ein Innenminister einmal gesagt, als die Regierung gegen das Grundgesetz verstoßen hatte.) Es wäre also „nur“ nötig, die Schulträger dazu zu bewegen, ihrer gesetzlichen Pflicht, die sie als freiwillige Aufgabe betrachten, nachzukommen.
Die gesetzliche Verankerung der Schulbibliothek in den Schulgesetzen der Länder spielt in der aktuellen Diskussion um Bibliotheksgesetze (z. B. Hessen und z. B. Thüringen) keine Rolle. Wahrscheinlich weiß das auch kaum jemand. Oder will es nicht wissen. Die Erwähnung der Schulbibliothek im Bibliotheksgesetz scheint dagegen als Errungenschaft betrachtet zu werden. (Ob der dbv sie wirklich drin haben will, ist nicht ausgemacht. In seinem Musterentwurf steht sie jedenfalls nicht drin.)
Ich freue mich schon auf verschmitzt lächelnde Politiker, die auf die doppelte gesetzliche Erwähnung der Schulbibliothek hinweisen. Mehr könne man doch wirklich nicht tun.
Es mag sein, dass Bibliotheksgesetze für das Bibliothekswesen wichtig sind. Obwohl auch das von manchen Fachleuten anders gesehen wird.
Für die Schulbibliotheken könnte das fatal im Wortsinne werden. Warum sollten sie dann noch im Schulgesetz stehen? Die Juristen der Landkreis- und Städtetage werden sich die Hände reiben. Sie haben es in Hessen schon geschafft, das Recht der Landesregierung zu einer Schulbibliotheksverordnung aus dem Schulgesetz zu kippen. Jetzt könnten sie die ungeliebte „Schulbücherei“ gleich ganz streichen. Sie wäre ja im Bibliotheksgesetz näher an die öffentlichen Bibliotheken gerückt. Der Verweis auf die Zuständigkeit der öffentlichen Bücherei geht den Kultusministern im Zeitalter der Kooperationsverträge ja auch schon locker von den Lippen.
Mir ist bewusst, dass das überzogen ist, was ich hier schreibe. Der hessische Bibliotheksgesetzentwurf schreibt die bestehenden Zuständigkeiten für Schulbibliotheken ja fest.
Wie viel besser wäre der Versuch, der Vorschrift des Schulgesetzes Geltung zu verschaffen.
Es ist doch schon einiges da: Die Schulbibliotheken sind gesetzlich verankert. Bau und Unterhaltung gehören zu den Aufgaben des Schulträgers. Im Rahmen der verschiedenen Haushaltsstellen in der Zuweisung des Schulträgers an die Schule können Einrichtungsgegenstände bestellt werden: Regale, Zeitschriftenschränke, Ausleihtheken. Es können Folien, Etiketten und Bücher bestellt werden, Laptops angeschafft werden. Das muss nicht mehr geregelt werden.
Es gibt genügend Beispiele in Hessen, die belegen, dass so gut ausgestattete Schulbibliotheken entstanden sind.
Knackpunkte sind:
1. Für die begrenzten Haushaltmittel pro Schule gibt es interne Konkurrenz.Die schulischen Gremien müssen Prioritäten setzen.
Wenn schulbibliothekarische Arbeit im Schulprogramm steht und/oder es ein Lesekonzept gibt, das nicht bei der Klassenbücherei oder einem Arbeitsheft endet, ist das aber hilfreich für die Auseinandersetzung um die Haushaltsmittel.
Jeder, der in Schule mit Haushalt befasst ist, weiß auch, dass es immer Mittel und Wege gibt, zusätzliches Geld des Trägers oder des Landes (Ich meine nicht Sponsoring!) zu erhalten.
Einige Schulträger haben zusätzlich Schulbibliotheks- oder Medienpauschalen eingeführt.
2. Bleibt als Hauptproblem: Das Personal
Nicht immer ist es so einfach, wie kürzlich in Brandenburg, wo eine Rundfunkjournalistin in ihrer „Samaritersendung“ einen Landrat vor laufender Kamera zu der Äußerung veranlasste, dass er nötigenfalls eine Weiterbeschäftigung eines 1 €-Jobbers mit Kreismitteln ermöglichen werde.
Vorbilder gibt es zahlreiche: Pragmatische Lösungen wie in Portugal, die für Hessen Vorbild sein könnten, wo ein paar Hundert Oberstudienräte und Rektoren für die Bibliothek/Mediothek zuständig sind, aber keinen Qualifikationsnachweis erbringen müssen. Ausbildungsgänge für den professeur documentaliste wie in Frankreich, Weiterbildungskurse wie in Südtirol oder in Dänemark, teacher-librarian-Studiengänge wie in USA und im Pazifikraum.
Die Ausbildung zum Dipl. Bibliothekar mit schulbibliothekarischem Schwerpunkt haben die Biliothekshochschulen aufgegeben, weil es keinen Arbeitsmarkt für die Absolventen gibt.
Die zunehmende Autonomie der Schule gibt den Schulleitungen auch Spielräume im personellen Bereich. Da ist und wird vieles möglich. Leider zögern die Entscheidungsträger, die Autonomie der Schulen voranzubringen. In den Modellprojekten zeigt sich, dass die Sache teurer wird als geplant, mit Bürokratie verbunden ist, vor allem bei den Schulleitungen. Die bräuchten in ihrem Sekratariat eine professionelle Buchhaltung.
Wenn die Schulleitung über Mittel für Personal verfügt, kann sie auch eine Dipl. Bibliothekarin einstellen statt eines Englischlehrers. Oder zwei benachbarte Schulen steuern Mittel für eine gemeinsame halbe Stelle bei. Oder mit den Ganztagsmitteln wird jemand geholt, die/der über pädagogische und organisatorische Fähigkeiten verfügt.
Komme man mir nicht mit Spott und Häme oder IFLA-Standards. Wer glaubt, dass es in den nächsten zwei Jahrzehnten ein Schulbibliothekswesen geben wird, mit 35000 Leiterstellen, 35000 stv. Leiterstellen und 35000 Hilfskraftstellen zum Foliieren oder auch nur einen Bruchteil davon, irrt. Das, was es gibt, schlechtreden, bringt uns auch nicht weiter.
Ein weiteres Beispiel: Hessen könnte schon seit Jahren Zulagen für Lehrkräfte zahlen, eine beliebte Forderung, die zum regulären Repertoire von Leserbriefschreibern und Kommentatoren gehört. Die gesetzliche Voraussetzung sind schon lange geschaffen.
Wie man in Bayern sieht, ist die Umsetzung nicht so einfach. Wer soll in den Genuss der Zulage kommen, wer entscheidet das? Da es kostenneutral sein soll: Wem wird auf der anderen Seite wieviel wegen schlechter Leistung abgezogen? Da ist es einfacher, mal schnell 70 A-15-Stellen für Schulinspektoren zu schaffen.
Aber das Personalproblem wird auch durch die bloße Erwähnung der Schulbibliothek im Schulgesetz nicht gelöst.
Der Hamburger Weg zu mehr Schulbibliotheken über eine Koalitionsvereinbarung ist auch eine Lösung. So begann es auch in Hessen vor 20 Jahren: Mit einer Koalitionsvereinbarung.
Man muss dann nur darauf achten, dass vor dem nächsten Regierungswechsel alles unter Dach und Fach ist.
Anmerkung:
Das „Forum Schulbibliothek“ ist ein Instrument des Kooperationsvertrages zur Zusammenarbeit von Bibliothek und Schule, den der dbv mit der hessischen Landesregierung geschlossen hat. Es wurde nötig, um die LAG Schulbibliotheken einzubinden, die sich seit 1987 in Hessen um Schulbibliotheken kümmerte. Das Kultusministerium wollte, dass sie weiterexistieren konnte. So treffen sich jetzt seit fünf Jahren die Diplom-Bibliothekare von IMeNS Wetzlar, sba Frankfurt, Schulbibliotheksberatung in der Fachstelle für öffentliche Bibliotheken in der Landesbibliothek Wiesbaden, die beiden dorthin abgeordneten Lehrer, gelegentlich die Bibliotheksdirektorin der Stadtbibliothek Frankfurt und der Landesbibliothek sowie der Lehrer und Vorsitzende der LAG Schulbibliotheken, um an der Entwicklung eines hessischen Schulbibliothekswesens zu arbeiten.
Auf der Tagesordnung stand kürzlich auch „Bibliotheksgesetz“. Unter diesem Punkt verkündete der Federführende des Forums, der für Schulbibliotheksberatung in der Landesfachstelle zuständige Bibliothekar, dass er als Experte zum Bibliotheksgesetz im Landtagsausschuss angehört werde.
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