Der preußische Schülerbüchereierlass von 1928 (gekürzt):
Mindestens so viele Bücher wie Schülerinnen und Schüler.
In kleinen Schulen wird ein größerer Bestand nötig sein.
Bestand: Schöngeistige Schriften, Sachlesehefte, Nachschlagebücher, Heimatschrifttum, Bilderbücher
Vor allem Bücher, die wegen des Preises nicht privat angeschafft werden können.
Nach Möglichkeit gestaffelt.
Der Lehrer muss die vorhandenen Bücher genau kennen.
In allen Unterrichtsfächern muss auf eine enge Verflechtung mit der Bücherei Bedacht genommen werden.
Echtes Vorlesen (nicht nur stückweise von einzelnen und alle lesen still mit), stilles Lesen, zusammenhängendes Berichten .
Empfehlenswert ist eine Büchereistunde.
Ältere Schülerinnen und Schüler können zur Mitarbeit herangezogen werden.
Zusammenarbeit mit der Volksbücherei: Der Katalog sollte in der Schule sein, der Leiter sollte gelegentlich vor den Schülern sprechen, Büchereibesuche, besondere Geschäftsstunden für Schüler, Berücksichtigung von Wünschen der Schule bei der Anschaffung von Büchern.
Der Erlass ist in den Schulkonferenzen zu erörtern.
Bericht über die Erfahrungen beider Durchführung des Erlasses bis zum 31.3.1930 ans Ministerium.
aus: Die Schulbibliothek. Texte zu ihrer Geschichte und Theorie, hrsg. von Klaus Hohlfeld, Bad Honnef, Bock und Herchen, 1982, S. 156 ff


