Verwendung von Pressetexten soll kosten: Neues Leistungsschutzrecht

Ähnlich wie beim Vervielfältigen von Drucksachen stehen Lehrer auch zukünftig beim Verwenden von digitalen Texten mit einem Bein im Gefängnis. Schon das Zitieren, Verlinken, Zusammenfassen soll kosten. Also auch das, was ich jetzt mache: Der Link.

Zwar soll das nur für die “gewerbliche Nutzung” gelten. Da müsste dann auch ein Journalist, der einen anderen veröffentlichtgen Journalistentext zitiert, schon an eine Verwertungsgesellschaft zahlen. Da Verwaltungen und Behörden davon nicht ausgenommen sind, bleibt unklar, inwieweit Schulen betroffen sind.

Ausgenommen bleiben nur die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die wollen die Zeitungsverleger, die diese Gesetzesänderung betreiben, nicht am erwartetetn Geldsegen teilhaben lassen.

Über Basedow1764

Die älteste Forderung nach Schulbibliotheken ist bei dem Schulreformer Johann Bernhard Basedow (1724 - 1790) zu finden. Daher der Name dieses Weblogs.
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