2009/04/14...2:12

Datenschutz in der Schule

Zu den Kommentaren

Auf 174 Seiten beantwortet das

Praxishandbuch Schuldatenschutz

des „Unabhängigegen Landeszentrums Datenschutz Schleswig-Holstein“ auf der Basis dortiger Rechtsvorschriften folgende Fragen:

  • welche Daten von der Schulverwaltung erhoben und verarbeitet werden dürfen,
  • wie die Kommunikation zwischen Schülern, Eltern und Schule organisiert werden kann,
  • welche Rechte die Betroffenen haben,
  • wie mit Noten umzugehen ist,
  • wie der private Lehrerrechner gesichert werden muss,
  • unter welchen Voraussetzungen Videoüberwachung erlaubt ist,
  • welche Kommunikation mit Jugendamt und Polizei geht,
  • was nicht auf eine Schulhomepage gehört,
  • wie Computer im Schulunterricht eingesetzt werden können.

Das Handbuch ist für Schulleitungen und -sekretariate gedacht. Es geht nicht explizit auf die Schulbibliothek ein, aber Fragen zur Schulhomepage sind auch für Schulbibliotheken nicht uninteressant.

Und da Schulbibliotheken Schülerdaten aus der hessischen LUSD in LITTERA übernehmen können, sollte man Bescheid wissen.

Das sehr konkrete Handbuch aus Schleswig-Holstein kann kostenlos heruntergeladen werden.

Auch der hessische Datenschutzbeauftragte informiert über Datenschutz und Urheberrecht in der Schule.

In den LITTERA-Anwenderschulungen der hessischen Servicestelle EDV für Schulbibliotheken wird das Thema Datenschutz angesprochen.

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