Das Bundesverfassungsgericht, Hüterin des Gleichheitsgrundsatzes des GG, rügt den Unterschied zwischen Nah- und Fernpendlern, den der Gesetzgeber gemacht hat.
Nicht überall besteht das BVerfG so strikt auf Gleichheit.
Es gibt Schulen mit und Schulen ohne Bibliothek. Dass Schulen mit Bibliothek mehr Chancen für Schüler/innen bieten, dazu braucht man nicht die in diesem Fall gar nicht so eindeutigen PISA-Studien zu bemühen, das sieht man schon daran, dass Privatschulen mehr Wert auf eine Bibliothek legen als öffentliche.
Verletzung des Artikel 3 GG? Chancen für eine Verfassungsklage?
(Von den Unterschieden zwischen Opferrenten, Ehrenpensionen und Stasi-Renten wollen wir gar nicht reden. Und auch nicht davon, dass Alkohol erlaubt, Haschisch verboten ist. Letzteres kann imho auch so bleiben.
Update 16.12.08: Es gibt ca. 200000 deutsche Zivildeportierte. Das sind Menschen, vor allem junge, die von den Sowjets ab 1944 aus den von der roten Armee besetzten ostmitteleuropäischen Gebieten in die Sowjetunion zur Zwangsarbeit verschleppt wurden. Das wurde auch von den West-Alliierten als Teil der Reparationsleistugnen anerkannt.
Seit die in den 50er Jahren aus dem GuLag entlassen wurden, fielen sie durch alle Entschädigungsraster. Abgesehen davon davon passten sie in der DDR nicht zur deutsch-sowjetischen Freundschaft. Appelle an Bundespräsident Herzog und Bundeskanzler Schröder blieben ohne Echo. Im Jahr 2009, nach 60 Jahren, kann erstmals eine einmalige Entschädigungszahlung beantragt werden. Bei Stasi-Renten und Ehrenpensionen ging das schneller! )



