2008/04/16...3:28

Bibliotheksführungen sollen Gesetzesrang in Thüringen erhalten

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Das fordert der deutsche Bibliotheksverband dbv!

In Thüringen soll ein Bibliotheksgesetz kommen.

Neben wohl nicht unwesentlichen kleinen Verbesserungen in §§ der Presse- und Hochschul- und Archivgesetze erhält damit der Auftrag öffentlicher Bibliotheken Gesetzesrang. Über die Finanzierung ist nur ausgesagt, dass die Träger der Einrichtung zuständig sind. Diese Paragraphen haben daher vor allem Symbolcharakter. Was ja nicht schlecht ist, wenn die Stadtbibliothekarin dem Bürgermeister sagen kann: Es steht im Gesetz, dass wir Führungen für Schulklassen anbieten.

Es erinnert ein wenig an die Vereinbarungen zwischen dbv und den Kultusministern.

Der dbv-Entwurf:

§ 4 BIBLIOTHEK UND SCHULE

Es ist Aufgabe vor allem der öffentlichen Bibliotheken, junge Menschen in ihrer schulischen Ausbildung und persönlichen Entwicklung zu unterstützen. Das geschieht in erster Linie durch das Bereitstellen geeigneter Bücher und Medien sowie durch Beratung. In Kooperation mit den Schulen bieten die Bibliotheken aber auch Führungen und andere geeignete Veranstaltungen an.

(2) Die Kooperation von Bibliothek und Schule soll die Lesekompetenz der Schüler stärken, ihnen Freude an Literatur vermitteln und sie befähigen, eigenständig Informationen zu finden und zu bewerten. Geeignete Maßnahmen der Lesefrühförderung werden in Zusammenarbeit mit Kindergärten und Horten durchgeführt.

Was fällt auf?

Vergessen hat der dbv, die Schulbibliotheken im Gesetz zu verankern.

Das tut aber die CDU in ihrem Entwurf:

§ 5 (2) Die an den Schulen des Landes bestehenden Schulbibliotheken dienen in besonderem Maße der Lese- und Lernförderung und der Medienkompetenzvermittlung.

Ihr Finanzierungsparagraph klingt in diesem Zusammenhang interessant: Für die Finanzierung von Bibliotheken ist der Träger der Einrichtung zuständig. Ist das im Falle von Schulbibliotheken der Schulträger oder gar das Kultusministerium? Was ist, wenn die nicht finanzieren?

Weitere Info

Für Hessen stellt sich die Frage, ob das “Forum Schulbibliothek”, eine Konstruktion des dbv, die geeignete Plattform für die Schulbibliotheksthematik ist.

Wenn der dbv diesen thüringischen Gesetzentwurf in weiteren Bundesländern einbringt und niemand das Spiel durchschaut, werden die Schulbibliotheken bald das Thema von Fahrenheit 451 sein.

Update: Was Hessen damit zu tun hat.

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